Zusammenfassung: Vermieter versuchen häufig durch kreative Vertragsgestaltungen, sich von der Verantwortung für Wohnungszubehör wie Küchen oder Einbauschränke zu befreien. Solche Klauseln sind oft unwirksam. Mieter haben starke Rechte und sollten sich nicht von unklaren Formulierungen oder überteuerten Ablösevereinbarungen abschrecken lassen. Im Streitfall stehen verschiedene Klagemöglichkeiten zur Verfügung.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer eigentlich für die Reparatur der Einbauküche zuständig ist? Diese scheinbar einfache Frage führt in der Praxis häufig zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Besonders in Großstädten nutzen Vermieter oft kreative Vertragsgestaltungen, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Die Grundregeln: Was ist Wohnungszubehör?
Als Rechtsanwalt erlebe ich täglich, wie Mandanten von unklaren Regelungen zum Wohnungszubehör überrascht werden. Grundsätzlich gilt: Alles, was fest mit der Wohnung verbunden ist – von der Einbauküche über Einbauschränke bis hin zu Bodenbelägen – kann als Zubehör zur Mietsache gehören.
Wichtig zu wissen: Unklare Formulierungen im Mietvertrag gehen immer zu Lasten des Vermieters. Das bedeutet: Im Zweifel sind Sie als Mieter besser geschützt, als Ihr Vermieter Ihnen weismachen möchte.
Typische Vermieter-Tricks und wie Sie sich wehren
Der „Vormietereigentum“-Trick
Viele Vermieter versuchen sich mit Formulierungen wie „Küchenzeile stammt aus Vormietereigentum – Überlassung aus Kulanz“ von ihrer Gewährleistungspflicht zu befreien. Rechtlich unwirksam! Wenn die Küche zur Wohnung gehört, muss der Vermieter dafür geradestehen – unabhängig davon, wer sie ursprünglich installiert hat.
Versteckte Mängel als Ihr Problem?
Ein weiterer beliebter Trick: „Laminatboden vorhanden – Eigentum Vormieter – Schäden unbekannt.“ Stellt sich später heraus, dass unter dem Laminat Schimmel wuchert, behauptet der Vermieter Unwissenheit. Doch Achtung: Solche Haftungsausschlüsse verstoßen gegen § 536 Abs. 4 BGB und sind rechtlich unwirksam.
Ablösevereinbarungen: Vorsicht vor Kostenfallen
Besonders tückisch sind Ablösevereinbarungen mit Vormietern. Hier zahlen Sie für Küche oder Möbel oft überteuerte Preise, während sich der Vermieter die Hände in Unschuld wäscht.
Mein Praxistipp: Lassen Sie sich niemals zu überteuerten Ablösezahlungen drängen. Bei einem groben Missverhältnis zwischen Preis und Wert können solche Vereinbarungen unwirksam sein. Dann haben Sie möglicherweise umsonst gezahlt UND der Vermieter bleibt trotzdem in der Gewährleistungspflicht.
Gesonderte Verträge: Wenn der Vermieter kreativ wird
Immer häufiger sehe ich Verträge, bei denen für die Küche ein separater „Nutzungsvertrag“ oder „Möblierungszuschlag“ vereinbart wird. Grundsätzlich ist ein angemessener Möblierungszuschlag zulässig – aber Vorsicht vor Übertreibungen!
Unzulässig sind:
- Separate „Leihverträge“ für typische Wohnungsausstattung
- Überteuerte Möblierungszuschläge
- Konstruktionen, die darauf abzielen, Gewährleistungsrechte auszuhebeln
Was tun im Streitfall?
Wenn Unklarheit über die Zubehöreigenschaft besteht, haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten:
- Feststellungsklage: Klären Sie gerichtlich, ob bestimmte Einrichtungsgegenstände zur Mietsache gehören
- Gewährleistungsklage: Fordern Sie Reparatur oder Ersatz bei Mängeln
- Leistungsklage: Verlangen Sie die Überlassung zugesagter Ausstattung
Meine Empfehlungen für Mieter
- Vertrag genau prüfen: Lassen Sie unklare Formulierungen vor Vertragsunterzeichnung korrigieren
- Exposé aufbewahren: Wurde eine Küche beworben, gehört sie zur vertraglich geschuldeten Leistung
- Übergabeprotokoll kritisch lesen: Unterschreiben Sie nicht blind Haftungsausschlüsse
- Bei Ablösevereinbarungen: Prüfen Sie die Angemessenheit des Preises
- Rechtsberatung einholen: Bei Zweifeln sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat suchen
Fazit
Die Rechtsprechung stellt klar: Vermieter können sich nicht beliebig von ihrer Verantwortung für das Wohnungszubehör freisprechen. Kreative Vertragsgestaltungen sind oft unwirksam und gehen zu Lasten des Vermieters. Als Mieter sollten Sie Ihre Rechte kennen und bei unklaren Formulierungen hellhörig werden. Im Zweifelsfall kann eine frühzeitige Rechtsberatung teure Überraschungen verhindern und Ihre Position stärken. Lassen Sie sich nicht von vermeintlich cleveren Vertragsklauseln einschüchtern – das Gesetz steht oft auf Ihrer Seite.
