Die Zeit nach den Weihnachtsferien und dem Jahreswechsel ist für viele Paare eine Zeit der Entscheidung. Die „Trennungswelle“ im Januar und Februar ist eine Realität, die Anwälte und Gerichte jedes Jahr aufs Neue beschäftigt. Für die betroffenen Eltern ist die drängendste Frage nach der Trennung: Wie regeln wir die Betreuung unserer Kinder? Lange Zeit war das Residenzmodell, bei dem die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil leben und den anderen regelmäßig besuchen, die Standardlösung. Doch die Lebenswirklichkeiten und Wünsche vieler Familien haben sich geändert. Das Wechselmodell, bei dem die Kinder zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben, gewinnt immer mehr an Bedeutung und rückt nun auch ins Zentrum der Gesetzgebung.
Mit der geplanten Reform des Kindschaftsrechts für 2026 wird das Wechselmodell als gleichberechtigtes Betreuungsmodell gesetzlich verankert. Das ist mehr als eine symbolische Änderung – es ist ein Paradigmenwechsel, der die Rechte und Pflichten beider Elternteile neu definiert. Als Ihre spezialisierten Anwälte für Familienrecht erklärt familum, was diese Neuerung für getrennte Eltern bedeutet und wie Sie eine faire und für Ihr Kind passende Lösung finden.
Was ist das Wechselmodell und was ändert sich 2026?
Beim paritätischen Wechselmodell verbringt das Kind abwechselnd gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen, zum Beispiel im wöchentlichen Wechsel. Es hat also zwei Zuhause. Bisher konnte dieses Modell von den Gerichten nur in Ausnahmefällen und gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Die geplante Gesetzesreform stärkt das Wechselmodell nun als Regelfall und gleichberechtigte Option neben dem Residenzmodell.
Gleichzeitig soll die Alleinentscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten gestärkt werden. Das bedeutet, der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, kann alltägliche Entscheidungen (z.B. über den Besuch bei Freunden oder die Teilnahme an einem Schulausflug) allein treffen, ohne die Zustimmung des anderen einholen zu müssen. Dies soll die Kommunikation entlasten und den Alltag praktikabler machen.
Wann kommt das Wechselmodell in Frage? Das Kindeswohl als oberster Maßstab
Auch wenn das Wechselmodell gesetzlich gestärkt wird, ist es nicht für jede Familie die passende Lösung. Oberstes Kriterium für jede gerichtliche und elterliche Entscheidung ist und bleibt das Kindeswohl. Folgende Faktoren sind entscheidend, damit ein Wechselmodell funktionieren kann:
- Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern: Ein Wechselmodell erfordert ein hohes Maß an Absprachen und Organisation. Die Eltern müssen in der Lage sein, konstruktiv miteinander zu kommunizieren und Konflikte zum Wohle des Kindes zurückzustellen.
- Der Wille des Kindes: Je älter das Kind, desto mehr Gewicht hat sein eigener Wunsch. Ein Wechselmodell gegen den ausdrücklichen Willen eines älteren Kindes durchzusetzen, ist kaum im Sinne des Kindeswohls.
- Praktische Rahmenbedingungen: Die Wohnorte der Eltern sollten nicht zu weit voneinander entfernt sein, damit der Besuch der Schule, der Kontakt zu Freunden und die Teilnahme an Freizeitaktivitäten ohne großen Aufwand möglich sind.
- Stabile Beziehungen: Das Kind sollte zu beiden Elternteilen eine gute und tragfähige Beziehung haben.
Wie wird der Unterhalt beim Wechselmodell berechnet?
Ein häufiger Irrglaube ist, dass beim Wechselmodell kein Kindesunterhalt mehr gezahlt werden muss. Das ist falsch. Grundsätzlich sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, da keiner die Betreuung allein leistet. Die Berechnung ist komplex und hängt vom Einkommen beider Eltern und den Bedürfnissen des Kindes ab. Der Unterhaltsanspruch wird in der Regel anteilig nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen berechnet. Zudem muss geklärt werden, wer das Kindergeld erhält und wie Mehr- oder Sonderbedarf (z.B. für Klassenfahrten oder eine Zahnspange) aufgeteilt wird.
Wie ein Fachanwalt für Familienrecht Sie unterstützen kann
Die Einführung des Wechselmodells als gesetzlicher Regelfall bedeutet nicht, dass es automatisch für jede Familie die beste Lösung ist. Eine sorgfältige Prüfung und eine faire, rechtssichere Vereinbarung sind unerlässlich. familum unterstützt Sie dabei mit:
- Individueller Beratung: Wir analysieren Ihre familiäre Situation und prüfen, ob das Wechselmodell für Sie und Ihr Kind die passende Lösung ist.
- Erstellung einer Elternvereinbarung: Wir helfen Ihnen, eine detaillierte und rechtssichere Vereinbarung zu allen wichtigen Punkten zu treffen (Betreuungszeiten, Unterhalt, Umgangsregelungen für Ferien und Feiertage, etc.), um zukünftige Konflikte zu vermeiden.
- Unterhaltsberechnung: Wir berechnen die exakte Höhe der jeweiligen Unterhaltsverpflichtungen und sorgen für eine faire finanzielle Regelung.
- Gerichtliche Vertretung: Sollte eine Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor dem Familiengericht und setzen uns für das Wohl Ihres Kindes ein.
Fazit: Neue Chancen für eine gelebte Elternschaft nach der Trennung
Die Stärkung des Wechselmodells im Jahr 2026 ist eine große Chance für getrennte Eltern, die auch nach der Trennung gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder tragen wollen. Es erfordert jedoch mehr als nur den guten Willen – es braucht klare Regeln, eine faire finanzielle Basis und eine hohe Kooperationsbereitschaft. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist der Schlüssel, um die Weichen richtig zu stellen und eine Lösung zu finden, die dem Kind zwei liebevolle Zuhause schenkt.
Stehen Sie vor einer Trennung oder denken Sie über eine Neuregelung der Kinderbetreuung nach? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, die das neue Kindschaftsrecht für Ihre Familie bietet.
