Steuerrecht.Strategisch geführt.Konsequent durchgesetzt.
familum vertritt Sie bei Steuerbescheiden, Einsprüchen und vor dem Finanzgericht — bei Selbstständigen, Unternehmern und Privatpersonen mit substantiellen Vermögens- und Steuerfragen.
- Bundesweit digital oder an einem unserer sieben Metropolregionen vor Ort
- Bekannt aus der Süddeutschen Zeitung
- Strategisch geführt

Wenn der Bescheid nicht stimmt — und Fristen laufen.
Ein fehlerhafter Bescheid, ein Amt, das nicht reagiert, oder eine Frist, die näher rückt: Im Steuerrecht zählt eine präzise Prüfung.
Wir ordnen Ihren Fall ein, wahren Fristen und führen Einspruch oder Klage mit klarer steuerrechtlicher Linie.
Was Sie ausbremst
- Bescheide, die nicht stimmen
- Ein Finanzamt, das schweigt
- Ein Berater, der nichts mehr tut
Was familum daraus macht
- Geprüfte, angefochtene Bescheide
- Erzwungene Entscheidungen
- Durchgesetzter Schadensersatz
Vier Wege, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Vom Einspruch bis zur Klage — wir wählen den Weg, der in Ihrem Fall trägt.
Einspruch & Steuerbescheid
Fehlerhafter oder zu hoher Bescheid? Wir prüfen ihn und legen fristgerecht Einspruch ein.
Klage vor dem Finanzgericht
Wenn das Finanzamt nicht einlenkt, setzen wir Ihr Recht gerichtlich durch — strategisch und vollständig vertreten.
Untätigkeitsklage
Das Finanzamt lässt Sie warten? Nach Ablauf der Frist erzwingen wir eine Entscheidung.
Steuerberater-Haftung
Frist versäumt oder falsch beraten? Wir machen Schadensersatz gegen den Steuerberater geltend.
Unternehmer, sechsstellige Steuernachforderung.
Das Finanzamt hatte nach einer Betriebsprüfung eine sechsstellige Nachforderung gestellt — gestützt auf Schätzungen und unklare Annahmen zur Privatentnahme. familum hat den Bescheid Position für Position geprüft, Einspruch fristgerecht eingelegt und die Annahmen des Prüfers entkräftet. Nach Verhandlung mit dem Finanzamt wurde die Forderung deutlich reduziert — ohne Klage vor dem Finanzgericht.
Details verändert, Persönlichkeitsrechte gewahrt. Jeder Fall wird individuell bewertet.
In drei Schritten zu Ihrem Recht.
Sie schicken uns den Bescheid — den Rest übernehmen wir. Ein Schritt ist Ihrer, zwei sind unsere.
Ihre Anfrage
Sie schicken uns Bescheid und Unterlagen. Wir prüfen Fristen und ordnen ein, welche Schritte möglich sind.
Gespräch mit unserem Expertenteam
Wir besprechen Ihre Position, das mögliche Vorgehen und die Kosten transparent, bevor Sie sich entscheiden.
Mandat
Sobald Sie mandatieren, führen wir Einspruch, Kommunikation mit dem Finanzamt oder Klage vor dem Finanzgericht.
In drei Schritten zu Ihrem Recht.
Sie schicken uns den Bescheid — den Rest übernehmen wir. Ein Schritt ist Ihrer, zwei sind unsere.
Ihre Anfrage
Ihre Anfrage
Sie schicken uns Bescheid und Unterlagen. Wir prüfen Fristen und ordnen ein, welche Schritte möglich sind.
Gespräch mit unserem Expertenteam
Wir besprechen Ihre Position, das mögliche Vorgehen und die Kosten transparent, bevor Sie sich entscheiden.
Mandat
Sobald Sie mandatieren, führen wir Einspruch, Kommunikation mit dem Finanzamt oder Klage vor dem Finanzgericht.
Strategisch beraten. Konsequent vertreten.
Im Steuerstreit entscheidet, wer ihn konsequent führt. Genau das ist unser Unterschied.
Beratung mit Durchsetzungslinie.
Wir denken vom Ergebnis her und führen den Streit konsequent — bis zur Entscheidung.
Erfahren vor dem Finanzgericht.
Einspruch, Klage und Untätigkeitsklage sind unser Terrain — wir kennen die Wege.
Fristen sicher gewahrt.
Die Einspruchsfrist von einem Monat verstreicht uns nicht — wir handeln sofort.
Kosten im Blick.
Wir prüfen die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung und besprechen Kosten vorab transparent.
Mandanten, die wir vertreten haben.
Anwaltlich einfach top. Zugehört, direkt reagiert und gehandelt, sehr schnell und ohne viele Worte. Wenn niemand zuhören will und man nicht weiterkommt: Diese Kanzlei löst das Problem und ist da.
Ruhig, strategisch und absolut diskret. Man merkt in jedem Gespräch, dass hier mit Plan gearbeitet wird statt mit Aktionismus.
In einer aufgeladenen Situation hat familum Klarheit geschaffen. Sachlich, vorbereitet und immer einen Schritt voraus.
10+ Jahre · sieben Metropolregionen · bekannt aus Berichten in der Süddeutschen Zeitung und der Welt
Klar beantwortet.
Was nicht dabei ist, klären wir im persönlichen Gespräch.
Immer dann, wenn der Bescheid fehlerhaft erscheint oder Ihre Angaben nicht korrekt berücksichtigt wurden. Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel nur einen Monat ab Bekanntgabe — handeln Sie zügig. Wir prüfen den Bescheid und legen fristgerecht Einspruch ein.
Vertiefen Sie das Thema.
Strategische Einordnung, Fallzahlen und Erfahrungswerte aus unserer täglichen Mandatsarbeit — geschrieben für Mandanten, nicht für Suchmaschinen.

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