Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht ist bekanntlich eines der komplexesten weltweit. Kein Wunder, dass die meisten Familien oftmals verunsichert sind und aus Unwissenheit ihre Möglichkeiten zur Steueroptimierung nicht annähernd ausschöpfen.

Im Familienkontext eröffnet der Gesetzgeber zahlreiche Möglichkeiten, Einkommens- und Vermögensverhältnisse steuerschonend zu gestalten. Basierend auf einer Analyse Ihrer individuellen Situation geben wir Ihnen wertvolle Anregungen zur Optimierung und vertreten Sie auf Wunsch gegenüber Gerichten und Behörden.

Steuerrecht: Gestaltungsräume nutzen, Vermögen schützen

Manche steuerliche Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für das gesamte Familienvermögen. Wir beraten Sie strategisch im Einkommensteuerrecht (z.B. beim Ehegattensplitting), helfen bei der Optimierung von Schenkungs- und Erbschaftssteuern und klären die steuerlichen Folgen bei Scheidungen. Nutzen Sie Ihre Gestaltungsspielräume, um die Steuerlast zu minimieren und Ihr Vermögen zu schützen.

Häufige Themen im Steuerrecht

1.  Absetzbarkeit: z. B. von haushaltsnahen Dienstleistungen oder Betreuungskosten

2.  Spekulationssteuer: Fragen zum steuerfreien Verkauf von Immobilien

3.  Kindergeldberechtigung: Klärung des Anspruchs volljähriger Kinder in Ausbildung

4.  Ehegattenveranlagung: Fragen zur Veranlagung im Trennungsjahr

5.  Betriebsausgaben: z. B. Anerkennung von häuslichem Arbeitszimmer

Häufige Mandantenthemen im Einkommensteuerrecht sind die Nutzung des Ehegattensplittings, das Geltendmachen von Kinderfreibeträgen oder die steuerliche Bewertung von Reinigungshilfen oder Handwerkerleistungen. Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie dabei, steuerliche Entlastungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Familien mit Kindern werden vom Staat mit steuerlichen Vorteilen gefördert. Sie möchten Kindergeld beantragen oder nach einer Trennung neu verteilen? Dann prüfen wir beispielsweise mit Ihnen, ob ein Kinderfreibetrag vielleicht steuerlich günstiger ist. Damit gewährleisten Sie eine optimale steuerliche Förderung Ihrer Kinder.

Das Schenkungssteuerrecht regelt die Besteuerung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Bei der Übertragung zwischen Ehepartnern und von Eltern zu Kindern gelten großzügige Freibeträge, die Sie für eine steueroptimierte Übertragung von Immobilien und anderen größeren Vermögenswerten nutzen können. Wir helfen Ihnen, unter Ausnutzung von Freibeträgen eine Vermögensübergabe innerhalb der Familie bestmöglich zu gestalten.

Das Erbschaftsteuerrecht regelt die steuerliche Belastung beim Vermögensübergang im Todesfall. Auch hier stehen Freibeträge für Ehepartner und Kinder im Fokus, ebenso wie die steuerliche Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen. Mit unserer Expertise strukturieren Sie Ihren Nachlass vorausschauend, um die Erbschaftsteuerbelastung spürbar zu senken.

Die Nutzung von Familiengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) ist ein fortgeschrittenes Instrument zur Vermögensverwaltung und -nachfolgeplanung in Unternehmerfamilien. Häufig geht es um die steuerlich korrekte Gründung, die laufende Besteuerung und die Übertragung von Anteilen. Gestalten Sie Gesellschaftsverträge so, dass sie steuerlich optimiert sind und gleichzeitig Erbe und Nachfolge rechtssicher regeln.

Wie können gezahlte oder erhaltene Unterhaltsleistungen (z. B. nach einer Trennung) steuerlich optimiert werden? Realsplitting, Ehegattenunterhalt und steuerliche Berücksichtigung des Kindesunterhalts sind hier relevant. Wir beraten Sie zur bestmöglichen Gestaltung, um die Gesamtsteuerlast der Beteiligten zu minimieren.

Dieses Rechtsgebiet fasst die steuerlichen Aspekte von Familienimmobilien zusammen, beispielsweise die steuerfreie Übertragung des Eigenheims, die steuerliche Behandlung der Vermietung an Angehörige oder die Besteuerung beim Verkauf. Wir unterstützen Sie dabei, alle Vorteile von Eigennutzung und Verwandtenvermietung zu nutzen.

Trennung und Scheidung haben erhebliche steuerrechtliche Konsequenzen, zum Beispiel den Wechsel der Steuerklasse und den Wegfall des Ehegattensplittings. Entscheidend ist oft, ab wann die getrennte Veranlagung gilt. Wir begleiten Sie bei Trennung und Scheidung, um daraus folgende steuerliche Nachteile spürbar abzumildern.

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