Erbrecht

Erben und Vererben ist in vielen Familien leider immer noch ein Tabuthema. Die Folge: Stirbt ein Familienmitglied, kommt für die Hinterbliebenen zur Trauer noch Unsicherheit, Misstrauen und manchmal sogar offener Streit hinzu. Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen.

Wir sorgen bei unseren Klienten für Klarheit hinsichtlich erbrechtlicher Fragestellungen wie Testament, Pflichtteil, Erbfolge, Schenkung, Leibrente und vielen mehr. Mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl helfen wir Familien, rechtzeitig alles im Familieninteresse zu regeln

Erben oder vererben – wir sichern, was Ihnen zusteht.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Wille in rechtlich gesichertem Rahmen geschieht und ebenso dafür, dass Ihnen im Erbfall keine Benachteiligungen entstehen.

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Erbrecht: Verantwortung für die nächste Generation tragen

Wer seinen Nachlass beizeiten regelt, verhindert späteren Familienstreit. Wir unterstützen bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages und beraten Sie umfassend zum Pflichtteilsrecht. Mit einer durchdachten Nachfolgeplanung sorgen Unternehmer dafür, dass ihr Lebenswerk in ihrem Sinne weitergeführt wird. Beginnen Sie jetzt mit der vorausschauenden Planung – familum ist an Ihrer Seite.

Häufige Themen im Erbrecht

1.  Pflichtteilsanspruch: Durchsetzung des Pflichtteils enterbter Kinder oder Partner

2.  Anfechtung Testament: Zweifel an der Gültigkeit eines Testaments

3.  Auseinandersetzung Erbengemeinschaft: Konflikte bei der Verteilung von Immobilien oder Vermögenswerten.

4.  Wertermittlung Nachlass: Insbesondere beim Verkehrswert von Immobilien und Unternehmensanteilen

5.  Schenkungsrückforderung: Rückforderung von erfolgten Schenkungen

 

In einem Testament regeln Sie Ihren Nachlass nach Ihren individuellen Vorstellungen und sichern die Versorgung Ihrer Familie. Ob gegenseitige Erbeinsetzung der Ehepartner oder Vermächtnisse zugunsten Dritter: Wir helfen Ihnen, ein rechtssicheres Testament zu gestalten. Damit Ihr Vermögen so verteilt wird, wie Sie es wünschen.

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn kein Testament existiert. Sie folgt einem starren System und ist dadurch häufige Quelle von Erbenstreit. Mögliche Fragen betreffen beispielsweise die Erbquoten von Ehepartnern und Kindern. Wir klären Sie über die Folgen der gesetzlichen Erbfolge auf und zeigen Ihnen, wie Sie durch aktive Testamentsgestaltung potenzielle Fallstricke vermeiden.

Das Pflichtteilsrecht stellt sicher, dass enterbte nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner) trotz entsprechendem Testament einen Mindestteil am Nachlass erhalten. Wir beraten Sie strategisch zur Pflichtteilsminderung durch Schenkungen zu Lebzeiten und unterstützen sie bei der schnellen und korrekten Abwicklung dieser sensiblen Ansprüche.

Ein Erbvertrag kann eine geeignete Alternative zum Testament sein. Er kann nur durch Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden und bietet dadurch höhere Planungssicherheit. Zum Einsatz kommt er zum Beispiel bei der Vermögensnachfolge in Unternehmen oder bei komplexen Familienverhältnissen. Wir entwerfen maßgeschneiderte Erbverträge, welche die Generationenfolge juristisch absichern.

Ein Erbscheinverfahren dient dazu, die Erbenstellung amtlich nachzuweisen, insbesondere gegenüber Banken oder Grundbuchämtern. Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden, was oft umfangreiche Nachweise erfordert. familum begleitet Sie auf Wunsch bei der Abwicklung des Erbscheinverfahrens, damit Sie über geerbtes Vermögen schnell verfügen können.

Was, wenn eine verstorbene Person ihren Erben vor allem Schulden hinterlässt? Dann können Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz eine Haftungsbeschränkung ermöglichen. Wir prüfen die Vermögenslage, beraten Sie zu erforderlichen Schritten und leiten auf Wunsch die entsprechenden Verfahren ein, um Ihr eigenes Vermögen zu schützen.

Eine Testamentsvollstreckung durch einen neutralen Testamentsvollstrecker sichert die korrekte, streitfreie Umsetzung des Testaments. Das kann sinnvoll sein bei minderjährigen Erben oder komplexen Vermögensverhältnissen. Wir beraten Sie und können als qualifizierte Kanzlei selbst die Rolle eines Vollstreckers übernehmen.

Das Erbschaftssteuerrecht regelt die steuerliche Belastung der Erben. In der Regel sind insbesondere Ehepartner und Kinder durch hohe Freibeträge geschützt. Knifflig wird es oft bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien- oder Unternehmensübergängen. Wir beraten Sie und zeigen Ihnen legale Wege auf, die Erbschaftsteuerlast für Ihre Familie zu minimieren.

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