Gestern noch eine etablierte Fach- oder Führungskraft und heute plötzlich einer ungewissen Zukunft ausgesetzt: Jahr für Jahr werden in Deutschland rund vier Millionen Arbeitsverhältnisse aufgelöst. Jede dritte Kündigung wird vom Arbeitgeber ausgesprochen – viele sind rechtlich anfechtbar. Erfahren Sie, was Sie im Fall einer Kündigung tun können und wie familum Sie dabei unterstützt, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Familie zu schützen.
Flattert die Kündigung des Arbeitgebers ins Haus, sind Gefühle wie Zorn oder Sorgen um den Lebensunterhalt der Familie verständlich. Umso wichtiger ist es, in dieser belastenden Situation, Ruhe zu bewahren und konstruktiv zu handeln. Als spezialisierte Rechtsberatung für Familien begleiten wir Sie durch diese Phase. Wir zeigen Ihnen, welche juristischen und persönlichen Schritte Sie jetzt unternehmen müssen, um Ihre Interessen und die Ihrer Liebsten bestmöglich zu schützen.
Schritt 1: Sofort handeln
Falls Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind, ist der wichtigste und zeitkritischste Schritt nach Erhalt einer Kündigung die rechtzeitige Kündigungsschutzklage.
Die wichtigste juristische Frist: drei Wochen Zeit, um zu klagen
Unabhängig davon, ob die Kündigung objektiv berechtigt ist oder nicht, haben Sie nach Zugang des Kündigungsschreibens nur drei Wochen Zeit, um Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung als wirksam anerkannt – selbst, wenn sie eigentlich rechtswidrig wäre.
Was Sie jetzt tun müssen:
- Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt: Nehmen Sie die Kündigung zur Kenntnis, unterschreiben Sie aber nichts, was Sie nicht verstehen oder bei dem Sie sich über die Folgen unklar sind (z. B. Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvereinbarung).
- Sichern Sie alle Unterlagen: Heben Sie das Original der Kündigung (mit Zugangsdatum), Ihren Arbeitsvertrag und die letzten Gehaltsabrechnungen auf.
- Schalten Sie den Betriebsrat ein: Falls es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt, muss dieser in der Regel vor einer Kündigung gehört werden. Bitten Sie um eine Stellungnahme – das ist enorm wichtig für eine eventuelle Klage.
- Kontaktieren Sie uns umgehend: Nur eine zeitnahe anwaltliche Prüfung kann beurteilen, ob eine eventuelle Klage erfolgversprechend ist. Bei langjährig beschäftigten Fach- und Führungskräften besteht meist Kündigungsschutz durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Besonderen Schutz genießen außerdem Schwangere, Schwerbehinderte, Arbeitnehmer:innen in Eltern- oder Pflegezeit, aber auch Datenschutzbeauftragte. Weisen Sie uns – und gegebenenfalls Ihren Arbeitgeber – sofort auf solche besonderen Umstände hin.
- Eine Kündigungsschutzklage zielt in der Regel entweder auf die Unwirksamkeit der Kündigung – und damit auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses – oder auf die Zahlung einer angemessenen Abfindung.
Schritt 2: Arbeitslosigkeit melden, Sperrzeit vermeiden
Parallel zur juristischen Prüfung müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen. Dies ist essenziell, um die finanzielle Stabilität Ihrer Familie zu gewährleisten.
Drei-Tages-Frist zur Meldung bei der Agentur für Arbeit
Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Kündigung (oder spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses) als arbeitssuchend zu melden. Dies können Sie unkompliziert online oder telefonisch tun (§ 38 SGB III).
Achtung Sperrzeit: Ist eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen erfolgt (z. B. durch Pflichtverletzung) oder wurde ein Aufhebungsvertrag ohne juristische Beratung unterschrieben, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG I) von zwölf Wochen. Unsere dringende Empfehlung: Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag immer vorab juristisch prüfen und verhandeln – am besten durch die Arbeitsrecht-Expert:innen von familum.
Schritt 3: Sorgen managen, Familie schützen
Unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Einkommen die tragende finanzielle Säule Ihrer Familie sind oder nicht: Eine Kündigung betrifft nicht nur den Geldbeutel, sondern auch das Selbstwertgefühl. Nehmen Sie sich Zeit für Gefühle wie Enttäuschung oder Zorn, aber lassen Sie nicht zu, dass diese Ihre Handlungsfähigkeit lähmen.
- Sprechen Sie mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin: Teilen Sie Ihre Sorgen und Unsicherheiten offen. Gemeinsam können Sie Ausgaben prüfen und einen finanziellen Notfallplan erstellen.
- Schutz der Kinder: Falls Kinder im Haushalt vorhanden sind, erklären Sie ihnen altersgerecht, dass sich jetzt zwar etwas ändert, aber die Sicherheit der Familie nicht gefährdet ist. Das Wissen, dass Eltern die Situation im Griff haben, ist der beste Schutz vor Sorgen oder auch schulischen Problemen.
- Nutzen Sie die Pause: Betrachten Sie die neue Situation nicht nur als Verlust, sondern auch als Chance für eine eventuelle berufliche Neuorientierung. Eine bewusste Pause lässt Sie erholter und fokussierter in die Zukunft sehen. Übrigens: Falls Ihnen noch Urlaub zusteht, nehmen Sie diesen in Anspruch – bei Auszahlung (Urlaubsabgeltung) droht eine Kürzung des ALG 1!
Nicht hadern, sondern aktiv werden
Eine Kündigung ist eine Zäsur, aber kein Weltuntergang. Sie haben jetzt die Chance, mit entschlossenen, juristisch fundierten Schritten Ihre Interessen zu wahren.
Der beste Schutz für Ihre Familie ist aktives, juristisch abgesichertes Handeln.
Wenn Sie mit einer drohenden Kündigung konfrontiert sind, kontaktieren Sie familum umgehend für eine vertrauliche und unverbindliche Einschätzung an. Wir sind Ihr Partner, um diesen Weg gemeinsam zu gehen und die finanzielle Zukunft Ihrer Familie zu sichern.
Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine fundierte Beurteilung wenden Sie sich bitte direkt an uns.