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*Diese Erstberatung ist für unsere Mandanten stets kostenlos. Dies gilt auch, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und wir in Ihrem Auftrag eine Deckungsanfrage stellen, unabhängig vom Ergebnis dieser Anfrage. Die Beratung bleibt für Sie kostenfrei. Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag können jedoch Beratungsgebühren von Ihrer Rechtsschutzversicherung an uns gezahlt werden, die im Falle einer weiterführenden Vertretung selbstverständlich angerechnet werden.