Behandlungsfehler?
Wir kämpfen für Sie.

Geburtsschaden, OP-Panne, Falschdiagnose, Pflegefehler: FAMILUM steht bundesweit für Patientinnen, Patienten und ihre Familien ein – fachlich fundiert, menschlich nah, mit der nötigen Härte gegenüber Klinik und Haftpflichtversicherung.

Bundesweite Vertretung
Medizinisches Gutachter-Netzwerk
Sechs- bis siebenstellige Fälle

Sie haben vertraut. Heute steht etwas zwischen Ihnen und Ihrem Leben.

Sie waren in einer Klinik, einer Praxis oder im Pflegeheim. Sie haben sich Hilfe geholt – für sich, für Ihr Kind, für Ihre Eltern. Sie haben darauf vertraut, dass dort Menschen sind, die wissen, was sie tun. Heute fragen Sie sich, ob das anders hätte laufen müssen. Vielleicht ist Ihr Kind nach der Geburt nicht so, wie es hätte sein sollen. Vielleicht hat eine Operation Folgen hinterlassen, die niemand erklärt hat. Vielleicht wurde ein Befund übersehen, ein Medikament falsch dosiert, eine Aufklärung nicht gegeben.

Diese Fragen verdienen eine Antwort. Nicht von denen, die den Schaden möglicherweise verursacht haben – sondern von Anwälten, die ausschließlich für Sie arbeiten.

Honorar

Honorar transparent nach Aufwand. Konkrete Honorierungsmodelle stimmen wir im Rahmen Ihrer Mandatsanfrage ab.

Fundiertes Rechtswissen

Langjährige Expertise in Behandlungsfehler &
Arzthaftung, schnelle Analysen und
verständliche Erklärungen.

Flexibel

Beratung online und unabhängig von Ort und Zeit – wenn es in Ihr Leben passt.

Smart

Schnell, modern und digital – rechtliche Begleitung ohne behäbige Kanzleiroutinen.

Vertraulich

Ihre Angelegenheiten bleiben privat – ohne dass Nachbarn, Kollegen oder das Umfeld davon erfahren.

Kontaktformular

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Jetzt schnell handeln und Rechtsberatung erhalten

Telefon & Whatsapp

Was wir konkret für Sie durchsetzen

Schmerzensgeld in voller Höhe. Wir bewerten Ihren Anspruch entlang aktueller Rechtsprechung – realistisch, datenbasiert, ohne Selbstabschneider.

Schadenersatz und Pflegemehrbedarf. Bei schweren Geburtsschäden, OP-Folgen oder Pflegefehlern
denken wir die finanzielle Absicherung eines ganzen Lebens mit – nicht nur das, was als Schmerzensgeld auf der ersten Tabelle steht.

Hinterbliebenen-Ansprüche. Bei Todesfolgen sichern wir die Ansprüche der Familie, koordinieren mit Krankenkasse, Sozialversicherung und Versorgungsamt.

Was wir für Sie prüfen

Geburtsschäden

Asphyxie, Plexusparese, übersehene CTG-Auffälligkeiten, verzögerter
Kaiserschnitt

Operations- & Behandlungsfehler

Hygienemängel, MRSA, vergessenes Material, Anästhesie-Komplikationen

Diagnosefehler

verspätete Krebsdiagnose, übersehener Herzinfarkt, fehlinterpretierte Befunde

Medikations- & Aufklärungsfehler

Dosierungsfehler, fehlende Risikoaufklärung, unwirksame Einwilligung

Zahnärztliche & ästhetische Eingriffe

Implantat-Komplikationen, Nervenverletzungen,
misslungene OPs

Pflegefehler

Dekubitus III/IV, Stürze, Mangelernährung, Medikationsverwechslung

Welcher Schadenersatz ist realistisch?

Schadenstyp Schmerzensgeld Gesamtansprüche
Schwerer Geburtsschaden
(Hirnschaden)
300.000 – 800.000 € bis 5 Mio. €
(Pflegebedarf kapitalisiert)
OP-Fehler mit Dauerschaden 50.000 – 500.000 € sechs- bis siebenstellig
Übersehene Krebsdiagnose 50.000 – 300.000 € zzgl. Verdienstausfall,
Hinterbliebenenrente
Schwere Aufklärungspflichtverletzung 20.000 – 200.000 € je nach Folgeschaden
Pflegefehler mit Dekubitus IV° 15.000 – 75.000 € zzgl. Folgekosten

Verjährung & Fristen

Schadenersatzansprüche aus Behandlungsfehlern verjähren grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis vom Schaden und der Person des Schädigers (§ 199 BGB). Bei minderjährigen Geschädigten verlängert sich die Frist regelmäßig bis zur Volljährigkeit. Beweise verschwinden früher – wer zu lange wartet, verliert nicht den Anspruch, sondern die Chance, ihn durchzusetzen.

So gehen wir vor

Aufnahme Ihrer Sachlage

Sie schildern uns den Verlauf – online, telefonisch oder persönlich. Wir hören zu und ordnen rechtlich ein.

Aktenbeschaffung & Gutachten

Wir fordern alle Behandlungsunterlagen an, beauftragen einen unabhängigen Sachverständigen und sichern die Beweislage.

Außergerichtliche Lösung oder Klage

Viele Fälle lassen sich mit der Haftpflichtversicherung der Klinik regulieren. Wenn nicht: Wir klagen – mit voller Akte und voller Härte.

Warum familum?

Wir denken nicht nur an den Haftungsfall – wir denken an Ihre Familie.

Eine Behandlungsfehler-Akte ist selten nur eine Akte. Sie betrifft Geschwister, Pflegegrad, Schule, Eingliederungshilfe, Sorgerecht und Erbplanung. FAMILUM denkt diese Ebenen mit – aus einer Hand.

Über uns

FAMILUM ist die Kanzlei für Familien und bietet rechtliche Sicherheit, Schutz und Entlastung in allen Lebenslagen. Wir arbeiten modern, nahbar und unkompliziert und stellen immer die Familie in den Mittelpunkt. Hinter FAMILUM steht die Rechtsanwaltskanzlei Weber mit einem engagierten Team, das juristische Exzellenz mit moderner, digitaler Arbeitsweise verbindet.

Das sagen unsere Mandant:innen

MITGLIEDSCHAFTEN & AUSZEICHNUNGEN

MITGLIEDSCHAFTEN & AUSZEICHNUNGEN

Sie haben noch Fragen?
Wir haben die Antworten.

Wenn die Behandlung nicht dem fachärztlichen Standard zum Zeitpunkt der Behandlung entsprochen hat. Maßstab ist nicht das, was theoretisch möglich gewesen wäre, sondern was ein gewissenhafter Arzt der jeweiligen Fachrichtung in der konkreten Situation hätte tun müssen.

Ein Verstoß, der aus medizinischer Sicht „schlechterdings nicht passieren darf”. Die Folge: Die Beweislast für den Kausalzusammenhang kehrt sich um (§ 630h Abs. 5 BGB). Dann muss der Arzt beweisen, dass der Schaden nicht durch seinen Fehler entstanden ist – nicht der Patient.

Über die vollständige Behandlungsakte (Sie haben einen gesetzlichen Anspruch nach § 630g BGB) und ein unabhängiges medizinisches Gutachten. In schweren Fällen prüfen wir zusätzlich Schichtpläne, Personalbesetzung und vergleichbare Verfahren.

Nein. In aller Regel verklagen Sie die Haftpflichtversicherung der Klinik oder Praxis – nicht die Person. Das ist ein wirtschaftlicher Streit gegen ein Versicherungsunternehmen, kein persönlicher Angriff.

Außergerichtliche Regulierungen 12–24 Monate, Klageverfahren bei schweren Fällen 3–6 Jahre. Bei Geburtsschäden und schweren Pflegefehlern kämpfen wir früh um Vorschusszahlungen, damit Therapie und Versorgung nicht warten müssen.

Die Krankenkasse macht ihre Aufwendungen selbständig im Wege des Regresses geltend. Das ist von Ihren Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen vollständig getrennt – Sie verlieren nichts.

Fragen rund um familum

FAMILUM ist die Kanzlei für Familien, die Menschen in allen Lebenslagen rechtlich begleitet. Unser Ziel ist es, Familien zu schützen, zu entlasten und Lösungen zu schaffen, die den Zusammenhalt bewahren.

Hinter FAMILUM steht die Rechtsanwaltskanzlei Weber mit einem engagierten Team, das sich auf die rechtlichen Anliegen von Familien spezialisiert hat. Wir verbinden juristische Expertise mit moderner, digitaler Arbeitsweise und viel Verständnis für die Sorgen unserer Mandanten.

Wir beraten Familien in allen wichtigen Lebensbereichen – von Familien- und Arbeitsrecht über Erb- und Steuerrecht, Immobilien-, Medizin- und Kapitalanlagerecht bis hin zur Vermögensnachfolge.

Weil wir nicht nur juristische Probleme lösen, sondern Familien und Vermögen langfristig begleiten. Wir arbeiten fair, vertraulich und unkompliziert, sind digital für Sie da und stellen das Wohl Ihrer Familie in den Mittelpunkt.