Familiennachzug nach Deutschland: So gelingt die Zusammenführung

Sie sind vor einigen Jahren aus dem Ausland nach Deutschland gekommen und haben sich in ihrer neuen Heimat eine sichere Lebensgrundlage geschaffen? Dann haben Sie vielleicht den nachvollziehbaren Wunsch, Angehörige aus dem Ausland nachzuholen, um Ihre Familie wieder zu vereinen. Das deutsche Aufenthaltsgesetz ermöglicht grundsätzlich den Familiennachzug. Allerdings sind hierfür zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen.

Gerade für gut ausgebildete Menschen, die gewohnt sind, Dinge schnell und effizient zu regeln, kann der bürokratische Prozess eines Familiennachzugs frustrierend sein. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Schritte. Als Ihre Spezialanwälte für Familiensachen unterstützt Sie familum dabei, diesen Prozess erfolgreich zu meistern.

Wer darf nachziehen?

Der Familiennachzug nach Deutschland ist in der Regel auf die Kernfamilie beschränkt. Hierzu gehören:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Minderjährige ledige Kinder dürfen zu ihren Eltern nachziehen. Besondere Regelungen gelten, wenn das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat (siehe unten).
  • Eltern eines minderjährigen Kindes, welches dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt.
  • Andere Familienangehörige: Ein Nachzug z. B. von volljährigen Geschwistern oder den Großeltern ist meist nur bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte möglich. Die rechtlichen Hürden hierfür sind sehr hoch.

 

Die wichtigsten formalen Hürden

Egal, ob deutsche Staatsangehörige oder Nicht EU-/EWR-Staatsbürger mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis: Für einen Familiennachzug müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

A. Gesicherter Lebensunterhalt

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre nachziehenden Familienmitglieder aus eigenen Mitteln (d. h. ohne staatliche Unterstützungsleistungen) bestreiten können.
  • familum prüft auf Wunsch Ihre Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag) anhand der amtlichen Bedarfssätze.

B. Ausreichender Wohnraum

  • Die Wohnung in Deutschland muss groß genug sein, um die gesamte Familie angemessen unterzubringen. Dabei gelten Mindestanforderungen an die Quadratmeterzahl pro Person.
  • Sie müssen einen Mietvertrag oder einen Eigentumsnachweis vorlegen, aus dem die Größe der Wohnung hervorgeht.

C. Deutschkenntnisse (mind. Niveau A1)

  • Nachziehende Ehegatten müssen in der Regel vor der Einreise grundlegende Deutschkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachweisen.
  • Ein Sprachnachweis ist unter Umständen nicht erforderlich, wenn die in Deutschland lebende Person eine Blaue Karte EU besitzt, hochqualifiziert ist oder der nachziehende Ehegatte offensichtlich leicht integrierbar ist.
  • Der Nachweis erfolgt durch ein anerkanntes Sprachzertifikat (z. B. Goethe-Institut). Wir prüfen, ob ggf. eine Ausnahme anwendbar ist.

D. Keine vorliegenden Hinderungsgründe

Bei einigen in Deutschland lebenden Personengruppen ist ein Familiennachzug nicht oder nur eingeschränkt möglich, zum Beispiel:

  • Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen oder mit vorübergehendem Schutz (§§ 23-25 AufenthG).
  • Vollziehbar Ausreisepflichtige mit Aufenthaltsgewährung nach §23a AufenthG (Härtefälle).

 

Sonderfall Nachzug von volljährig werdenden Kindern

Ein kritischer Aspekt beim Nachzug von Kindern ist das Alter:

  • Nachzug unter 16 Jahren: Das Kind benötigt in der Regel keine Deutschkenntnisse zur Einreise.
  • Nachzug ab 16 Jahren: Das Kind muss fließend Deutsch sprechen (Niveau C1) oder nachweisen, dass es sich in Deutschland problemlos integrieren kann.
  • Wichtig: Wird das Kind während des Visumsverfahrens 18 Jahre alt, entfällt in der Regel der Anspruch auf Familiennachzug.

Ablauf und Fristen des Verfahrens

Der Familiennachzug ist ein Visumverfahren. Es wird über die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Herkunftsland abgewickelt. Dabei sind in der Regel die folgenden Schritte zu gehen:

  1. Auslandsvertretung im Ausreiseland kontaktieren: Zunächst muss die angehörige Person, die nachziehen möchte, einen persönlichen Termin zur Visumsbeantragung bei der zuständigen Auslandsvertretung vereinbaren. Werden Sie frühzeitig aktiv, oft dauert es mehrere Monate, bis Sie einen Termin erhalten.
  2. Visum beantragen: Bei dem vereinbarten persönlichen Termin sind alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Pass, Qualifikationsnachweise, Nachweise zum Lebensunterhalt und zur Sprachkenntnis) vollständig und bei Bedarf ins Deutsche übersetzt und beglaubigt vorliegen.
  3. Prüfung des Antrags: Die Auslandsvertretung leitet den Antrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weiter. Die Prüfung kann mehrere Monate dauern, die erforderliche Urkundenprüfung manchmal auch länger als ein Jahr.
  4. Visumserteilung: Sind alle Unterlagen geprüft und die Ausländerbehörde stimmt einem Familiennachzug zu, erteilt die Auslandsvertretung ein Visum. Dies ist zwingend zur Einreise erforderlich.

familum begleitet Familien durch den anspruchsvollen Prozess

Der Familiennachzug ist eine Chance für ein gemeinsames, gesichertes Leben. Er erfordert sorgfältige Vorbereitung und juristische Präzision, damit er am Ende in einer glücklichen Familienzusammenführung mündet. Die familum Anwaltskanzlei unterstützt Sie zum Beispiel mit:

  1. Sichten und Strukturieren der Unterlagen zu Lebensunterhalt- und Wohnraumanforderungen.
  2. Prüfen und Gestalten der Antragsdokumente, um Verzögerungen zu minimieren.
  3. Korrespondenz mit der Ausländerbehörde für ein reibungsloses Verfahren.
  4. Widerspruch oder Klage bei anfechtbaren Ablehnungen oder Verzögerungen (Verpflichtungsklage).

Kontaktieren Sie familum für eine erste Prüfung Ihrer Familienkonstellation. Gemeinsam mit Ihnen schätzen wir die Erfolgsaussichten eines Familiennachzug-Verfahrens ein und geben wertvolle rechtlich Hilfestellung.